Die von uns beglaubigten Übersetzungen werden
bei den Gerichten und Behörden in ganz Deutschland anerkannt sofern das zu übersetzende Ausgangsdokument die
Bedingungen des Empfängers erfüllt. Für Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an den Empfänger.
In der Regel werden die von uns beglaubigten Übersetzungen auch in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union anerkannt. Dennoch: »Ob eine in Deutschland gefertigte Übersetzung in einem anderen Staat anerkannt wird, unterliegt dem Recht des Staates, in dem die Übersetzung verwendet werden soll.« (Auswärtiges Amt, Internationaler Urkundenverkehr).
Haben Sie noch Fragen? wir beraten Sie gerne zu den Themen Beglaubigung, Apostille und Legalisation für das In- und Ausland.
Zur Anerkennung eines deutschen Führungszeugnisses verlangen ausländische behörden eine Überbeglaubigung in Form einer Apostille oder einer Legalisation. Die Überbeglaubigung sollte unmittelbar bei Beantragung des Führungszeugnisses angefordert werden, damit das Bundesamt für Justiz den Antrag entsprechend bearbeiten kann. Das überbeglaubigte Führungszeugnis kann anschließend bei der Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes zur Legalisation vorgelegt werden.
D. & A. Valencia Übersetzungsbüro in Heidelberg
Tel: +49 6221 439249
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